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Weil-Breisach

Verfahrensstand:

positiver  Raumordnungsbeschluss; Aufgeteilt n 4 Abschnitte. Abschnitt I im Bau, Abschnitt II vorläufig urückgestellt (gem. Raumordnungsbeschluss v. 21.10.2002), bschnitt III im Planfeststellungsverfahren, Abschnitt IV in der orbereitung zum Planfeststellungsverfahren.

Fläche: 596 ha
Lage: von Rh-km 174,3 bis Rh-km 218,8
Max. Retentionsvolumen: 25 Mio m³


Quelle: Regierungspräsidium Freiberg

                    

 

Rückhalteraum Weil-Breisach (Auskiesung 90-Meterstreifen)
Abschnitt IV, Hartheim-Breisach

  • Die Planungen für den Abschnitt IV (Hartheim-Breisach) waren aus Sicht der Gemeinden Hartheim und der dortigen Bürgerinitiative immer heftig umstritten.
  • Die Tieferlegung auf der Gemarkung Hartheim erstreckt sich zum Teil auf eine Breite von 500 Meter.
  • Für Breisach standen bisher die beiden Polder Breisach-Kulturwehr und Breisach-Burkheim im Vordergrund.
  • Mit der Bürgerinitiative in Hartheim, dem Hartheimer Heimat- und Hochwasserschutz (HHH) gibt es einen intensiven Meinungs- und Gedankenaustausch über die derzeitigen Planungen zum Hochwasserschutz.
  • Der Vorschlag des HHH, der sogenannten „Hartheimer Lösung“, auf eine Tieferlegung des Rheinwaldes zu verzichten und dafür eine großflächige Überflutungsfläche auszugestalten wird von der BI Breisach-Burkheim grundsätzlich begrüßt.
  • Die Gemeinde Hartheim hat dazu von der UNI Karlsruhe, von Prof. Bernhart ein neues Gutachten zur naturnahen Überflutung des Rheinwaldes ausarbeiten lassen.
  • Da bei dieser Variante auch der Rückhalteraum Breisach-Kulturwehr zum Teil betroffen ist, verlangt die BI Breisach jedoch wie im Planfeststellungsverfahren Kulturwehr gefordert, eine eingehende Untersuchung, welche Auswirkungen durch diesen Alternativvorschlag auf die Gemarkung Breisach zu erwarten sind.
  • Das Gutachten wird derzeit von der Planungsbehörde (RPF) geprüft und mit den Betroffenen Gemeinden und den Bürgerinitiativen diskutiert.