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ÖKOLOGISCHE FLUTUNG IST KEIN MUSS

15.03.2017

ÖKOLOGISCHE FLUTUNG IST KEIN MUSS

Bild von Herbert Trogus

Vehement widerspricht die Bürgerinitiative (BI) für eine verträgliche Retention Breisach/Burkheim der Behauptung der Umweltverbände, dass die Genehmigung für den Polderraum Breisach/Burkheim nur mit den sogenannten ökologischen Flutungen möglich sei (BZ vom 1. März). "Für diese Behauptung gibt es keine gesetzliche Grundlage", schreibt BI-Vorsitzender Lothar Neumann in einer Pressemitteilung.
Die Bürgerinitaitive für eine verträgliche Retention befürchtet, dass der Rheinwald durch die ökologischen Flutungen geschädigt wird. Foto: Herbert Trogus
 
Die bisherige Rechtsprechung besage lediglich, dass die ökologischen Flutungen als Ausgleichsmaßnahme zulässig seien. Sie seien aber nicht zwingend für alle Polderräume vorgeschrieben. Das habe auch Umweltminister Franz Untersteller 2011 bei einem Vororttermin in Hartheim gegenüber der BI so formuliert. Wenn die Behauptung der Umweltverbände richtig wäre, hätte auch das Regierungspräsidium nicht die von der Bürgerinitiative und den Städten Breisach und Vogtsburg entwickelte Alternative "ökologische Schlutenlösung plus" einer vergleichenden Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) unterziehen müssen, heißt es in der Mitteilung. Die UVS sei lediglich eine Empfehlung an das Land, sich für die ökologischen Flutungen zu entscheiden.
Die Einwendungen der BI im laufenden Planfeststellungsverfahren zum Polder Breisach-Burkheim richten sich vor allem gegen die Aussagen der UVS. Die Studie sei in manchen Teilen nicht vollständig, fachlich ungenau und damit tendenziös für die ökologischen Flutungen erstellt, kritisiert die Initiative. Dies gelte insbesondere für die Beschreibung der Auswirkungen der beiden Verfahren.
 
Klage nicht ausgeschlossen
Der Gutachter habe den Polderraum nie in Augenschein genommen, "das Gutachten wurde vom grünen Tisch aus gemacht", so die BI. "Im Ernstfall müssen wir es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen", heißt es in der Mitteilung.
Die Behauptung der Umweltverbände, dass bei einem Extremhochwasser riesige Schäden im Polderraum entstehen, sei einfach unrichtig, das habe sich im Rückhalteraum Altenheim gezeigt. Die Entscheidung, ob die "Schlutenlösung plus" oder "ökologische Flutungen" im Rückhalteraum Breisach/Burkheim zum Einsatz komme, müsse zunächst erst einmal im Planfeststellungsverfahren festgelegt werden.
Abschließend hebt die BI erneut hervor, dass die Region um Breisach und Vogtsburg durch drei Rückhalteräume überproportional betroffen sei. Die Erholung der Bürger im Wald werde durch die geplanten "ständigen ökologischen Flutungen" enorm eingeschränkt. Dennoch lehne man den Hochwasserschutz nicht ab. Allerdings müssten auch die Belange der Menschen berücksichtigt werden.

 

Den ungekürzten Bericht können Sie hier auf der Webseite der BZ einsehen.