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Aktuelles

Wir hoffen auf viele Einwendungen

6.1.2017

Lothar Neumann über Hochwasserschutz in Burkheim
Lothar Neumann, Vorsitzender der Bürgerinitiative für eine verträgliche Retention (BI), erklärt im BZ-Interview, was es demnächst bei der Offenlage der Pläne für den Hochwasserrückhalteraum Breisach Burkheim zu beachten gilt.
 
Lothar Neumann ist seit der Gründung der Bürgerinitiative für eine verträgliche Retention Breisach/Burkheim im Jahr 2000 ihr Vorsitzender.

BZ: Wer ist von dem geplanten Hochwasserrückhalteraum betroffen?
Neumann: Betroffen sind die Bürger aus der Region Breisach, Burkheim und Jechtingen. Wenn geflutet wird, dann ist dieses Gebiet von drei Rückhalteräumen betroffen – der Auskiesung von Hartheim bis Breisach, dem Polder Kulturwehr und dem Polder Breisach-Burkheim. Von den insgesamt 13 Rückhalteräumen zum Hochwasserschutz am Oberrhein ist unsere Region daher überproportional betroffen.
 
BZ: Was sind die Hauptkritikpunkte der Bürgerinitiative?
Neumann: Unser Hauptkritikpunkt sind vor allem die geplanten ökologischen Flutungen. Durch ökologische Flutungen sollen Flora und Fauna im Rheinwald an die Retentionsflutungen angepasst werden. Durch die ständigen ökologischen Flutungen und den damit einhergehenden Eintrag von Schlamm und Unrat wird der Rheinwald immer wieder verschmutzt und über einen längeren Zeitraum unbegehbar sein. Nach den Flutungen müssen die Wege immer wieder gesäubert und ausgebessert werden. Durch stehende Gewässer ist vor allem in der wärmeren Jahreszeit mit einer verstärkten Schnakenplage zu rechnen.
 
BZ: Die BI setzt sich seit Jahren für die ökologische Schlutenlösung plus ein. Was ist der Unterschied zu den ökologischen Flutungen?
Neumann: Anders als bei den ökologischen Flutungen finden keine Flutungen in der Fläche statt. Daher werden auch die Quelltöpfe geschützt und verschlammen nicht. Übrigens stehen große Flächen des Überflutungsgebiets unter Naturschutz.
 
BZ: Pläne sind für Laien oft schwer verständlich. Wo können die Bürger Unterstützung bekommen?
Neumann: Ab 9. Januar sind die Pläne für die Baumaßnahme in den Rathäusern von Breisach und Vogtsburg, im Landratsamt in Freiburg und bei der BI einsehbar. Die BI wird gemeinsam mit den Bürgermeistern von Breisach und Vogtsburg die Bürger bei zwei Informationsveranstaltungen über die Planungen informieren und Vorschläge für Einwendungsmöglichkeiten vorstellen.
 
BZ: Sie haben bereits die Offenlage für den Polder Kulturwehr Breisach aktiv begleitet. Was waren Ihre Erfahrungen?
Neumann: Die Bürger haben umfangreich und intensiv von den Einwendungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht. Es wurden über 5000 Einwendungen abgegeben. Wir hoffen, dass das auch beim Rückhalteraum Breisach-Burkheim der Fall sein wird.
 
BZ: Beim Rückhalteraum Kulturwehr haben die BI und die Stadt Breisach gegenüber den ursprünglichen Plänen einige Änderungen erreicht.
Neumann: Für den Rückhalteraum Kulturwehr konnten durch Einwände und durch Verhandlungen Verbesserungen erzielt werden, zum Beispiel die Verringerung der Flutungstage, die Verringerung der Einstauhöhen bei den ökologischen Flutungen und die Einrichtung eines Monitorings. Durch die Höherlegung des Sportgeländes, die vom Land finanziert wurde, sind die Anlagen vom Grundwasseranstieg bei Flutungen geschützt und sie wurden aufgewertet.
 
BZ: Die BI und die Städte Vogtsburg und Breisach bieten zwei Informationsveranstaltungen an. Wie ist das Programm?
Neumann: Die geplanten Maßnahmen werden ausführlich vorgestellt. Und es werden Vorschläge für Einwendungen, die mit den Rechtsanwälten ausgearbeitet wurden, erläutert. Außerdem werden möglichst viele Fragen der Bürger beantwortet.
 
Offenlage und Fristen
Von Montag, 9. Januar, bis Mittwoch, 8. Februar, können die Pläne und der Erläuterungsbericht für den Hochwasserrückhalteraum Breisach-Burkheim im Breisacher Rathaus (beim Bauamt im Flur im 2. Obergeschoss), im Vogtsburger Rathaus (Besprechungszimmer), im Landratsamt in Freiburg und im Bürgermeisteramt Sasbach eingesehen werden. Das Landratsamt veröffentlicht die Unterlagen ab 9. Januar im Einwendungen gegen das Projekt müssen bis einschließlich Mittwoch, 22. Februar, schriftlich und unterschrieben bei den Bürgermeisterämtern von Breisach oder Vogtsburg oder beim Landratsamt (Zimmer 223) vorliegen.
 
BZ: Wie geht das Planfeststellungsverfahren nach der Offenlage weiter?
Neumann: Nach Ablauf der Einwendungsfrist am 22. Februar werden die Einsprüche vom Landratsamt umfangreich geprüft. In einem öffentlichen Anhörungsverfahren wird das Landratsamt als Prüfungsbehörde zu den Einwendungen Stellung nehmen und dem Regierungspräsidium dann mögliche Änderungen an den Plänen vorschlagen. Danach wird das Landratsamt den Planfeststellungsbeschluss zum Bau des Rückhalteraums Breisach-Burkheim veröffentlichen. Bei der Anhörung können übrigens auch Fragen zu den Ausführungen des Landratsamts gestellt werden. Die Gemeinden und die Bürgerinitiative können auch nach dem 22. Februar noch Einwendungen und Änderungsvorschläge abgeben.
 
BZ: Wann ist mit dem Planfeststellungsbeschluss zu rechnen?
Neumann: Der Beschluss wird voraussichtlich vier bis fünf Monate nach Ablauf der Einwendungsfrist ergehen.
 
BZ: Welche Möglichkeiten bleiben den Bürgern, wenn ihre Einsprüche abgelehnt werden?
Neumann: Wenn Einwendungen abgelehnt wurden, kann nach dem Planfeststellungsbeschluss der Klageweg beschritten werden. Für Bürger, die keine Einwendungen gemacht haben, ist dies aber kaum möglich.
 
Den ungekürzten Bericht können Sie hier auf der Webseite der BZ einsehen.