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Aktuelles

Setzungsschäden bei Brunnengalerien

4.12.2016
 
Setzungsschäden bei Brunnengalerien
 
Im Polderraum Söllingen Greffern, nähe der Staustufe Iffezheim, treten Setzschäden an den Häusern auf.
 
Es wird vermutet, daß die Tiefbrunnen zur Grundwasserhaltung, die zum Bau der Staustufe im Jahr 1977 errichtet wurden, schuld an den Schäden sind.
Verschlimmert hat sich die Situation, als zusätzlich, nach demselben Prinzip arbeitende Brunnengalerien, beim Bau des Polderraumes errichtet wurden. Alle Setzungen zeigen in Richtung der Brunnen.
Das Land lehnt eine Beweislastumkehr ab. Die Wasser- und Schifffartsdirektion meint, daß es nur in unmittelbarer Nähe zu einem Brunnen zu Ausspülungen von Feinsand kommen kann. Die weiter weg liegenden Häuser können nicht davon betroffen sein.
Obwohl die Hauseigentümer bereits vor dem Bau der Staustufe Entschädigungsansprüche geltend gemacht haben, so werden diese 40 Jahre danach nicht akzeptiert. 1982 und 1988 gab es Anhörungstermine. Alle waren erfolglos!
23 Hauseigentümer haben nun eine Petition beim Land Baden-Württemberg eingereicht, in der u.A. darauf hingewiesen wird, dass sich Bundes- und Landesbehörden gegenseitig die Verantwortlichkeiten für die offensichtlichen Gebäudeschäden iin die Schuhe schieben.
 
 

 

Den ungekürzten Bericht zum Download

 

Den ungekürzten Text können Sie hier einsehen.
Zum BNN Artikel
Quelle BNN-Artikel vom 25. Oktober 2015